Ratsbürgerentscheid zur Windkraft in Nümbrecht

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Windkraft in Nümbrecht? Die Gemeinde führt einen Ratsbürgerentscheid durch

Die Welt hat sich verändert! Nicht nur die Corona Pandemie, sondern ganz besonders der Krieg in der Ukraine hat uns vor Augen geführt, wie abhängig wir unter anderem vom Energie-Import sind. Aus dieser Abhängigkeit wollen und müssen wir uns ein Stück weit lösen. Ein Baustein hierzu könnte Windkraft in Nümbrecht sein. Wir könnten uns mit wenigen Windkraftanlagen und der GWN als Betreiber ein Stückweit vom weltweiten Wahnsinn lösen.

Vor einigen Jahren gab es bereits Überlegungen zur Errichtung von Windkraftanlagen in Nümbrecht. Diese wurde aber nach damaligen Abwägungen aufgegeben. Seither hat sich jedoch viel verändert. Nicht nur die Technik, sondern allein schon die Preise für Strom haben sich massiv gesteigert.

Ist Windkraft in Nümbrecht also die Lösung unserer aktuellen Probleme?

Das wissen wir (noch) nicht. Es gibt viele Fragen zu beantworten: Gibt es ausreichend Wind? Was ist mir Umwelt- / Artenschutz? Wo können überhaupt Anlagen aufgestellt werden (Abstand zu Wohnbebauung)? Wie sieht es mit den Kosten aus?

Zu all diesen Fragen haben wir bislang noch keine abschließenden Antworten. Um diese Fragen beantworten zu können, müssen wir Gutachten erstellen lassen. Das kostet Zeit und Geld. Daher stellt der Rat der Gemeinde Ihnen die Frage, ob wir diese Fragen beantworten lassen sollen. Wollen Sie herausfinden, ob das Ganze Sinn macht? Wir denken, dass es Wert ist, sich diese Fragen zu stellen und sie mit heutiger Sichtweise zu beantworten.

Wie geht das aus? Das wissen wir ebenfalls nicht.

Was bedeutet ein „Ja“ zum Ratsbürgerentscheid? Werden die Windkraftanlagen dann in jedem Fall gebaut?

Wenn Sie mit „Ja“ stimmen, stimmen sie zwar grundsätzlich einem Bau zu, aber gebaut wird nur, wenn alle Untersuchungen zeigen, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden (Umweltverträglichkeit / Abstand zu Wohnbebauung / Tierschutz / ausreichend Wind).

Ein „Nein“ bedeutet auch nicht, dass niemals eine Anlage gebaut werden wird. Es bedeutet nur, dass seitens der Gemeindewerke keine Anlage geplant oder errichtet wird. Ein externer Investor oder Großkonzern kann immer noch selber einen Antrag für solche Anlagen stellen. Dann würden alle Gewinne zu den Großkonzern gehen und wir können nicht unmittelbar davon profitieren.

Kann die GWN das denn überhaupt stemmen?

Wir denken ja! Unsere GWN hat immer wieder gezeigt, dass sie in der Lage ist, solche Mammutaufgaben zu meistern. Sie hat als erste Kommunale Gesellschaft das Stromnetz von einem Großkonzern übernommen und betreibt es seither mit Gewinn. Ebenso wurde das örtliche Gasnetz übernommen. Und Dank unserer GWN haben wir in Nümbrecht das modernste Glasfasernetz Deutschlands bis in alle unsere Dörfer. Es gibt in vielen anderen Regionen „Bürgergenossenschaften“, die solche Anlagen errichteten und bis heute erfolgreich betreiben. Daher sind wir uns sicher, dass unsere GWN auch ein solches Projekt meistern kann.

Was bringt uns das?

Wenn die GWN solche Anlagen betreiben, wird der Strom direkt in unser Netz eingespeist und an Sie weitergegeben. Zurzeit muss die GWN den Strom an der Strombörse zu den dortigen Preisen einkaufen. Und dieser Preis richtet sich nach dem teuersten Erzeugerpreis („Merit Order“). Durch die direkte Einspeisung kann der sehr günstige Erzeugerpreis unmittelbar an Sie weitergegeben werden. Es ist angedacht, die Anlagen in Form einer Bürgergenossenschaft zu errichten. Dann können alle Bürgerinnen und Bürger, sowie alle Unternehmen sich daran Beteiligen und können dann eine attraktive Verzinsung erhalten.

Der Gewinn, der durch die GWN erzielt wird, verbleibt ebenfalls in Nümbrecht.

 

Seitens der WGHL wird Ihnen mitgeteilt, dass Windkraft auf gar keinen Fall in Nümbrecht genutzt werden kann und man deshalb nicht mal die Fragen dazu stellen darf.

Wir sagen jedoch - lassen Sie uns diese Fragen stellen. Lassen Sie uns unsere Optionen wirklich sachgerecht und unabhängig prüfen. Lassen Sie uns die Chance nutzen!

 

Daher bitten wir Sie: beantworten Sie den Ratsbürgerentscheid mit „Ja!“

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